Freitag, 3. Juli 2015

Homosexualität und katholische Kirche. Teil I

Teil I: Zur Verortung von Homosexualität in der kirchlichen Tradition



Einleitung


Im 13. Jahrhundert hat Thomas von Aquin, der bedeutendste Theologe des Mittelalters, sexuelles Verhalten systematisch untersucht. „Sein logischer Ausgangspunkt war folgender: Die ‚Natur’ des menschlichen Geschlechtsverkehrs ist die Zeugung von Kindern. Daher ist jede sexuelle Handlung, die diesem Ziel nicht dient, ‚widernatürlich’, das heißt gegen den Willen Gottes gerichtet und sündig.“ (Haeberle 1, 2003)
Aus dieser Grundlegung leitet sich ab, dass ‚natürliche’ sexuelle Handlungen mit dem ‚richtigen’ Ziel, dem ‚richtigen’ Partner und in ‚richtiger’ Weise stattfinden, also zum Zwecke der Zeugung, mit dem Ehepartner und durch Koitus. Sexuelle Handlungen sind in dem Maße ‚widernatürlich’ und sündig, in dem sie von dieser dreifachen Moralvorschrift abweichen. Demzufolge besteht das schwerwiegenste Vergehen wider die Natur darin, mit falschem Vorsatz (nur um des sexuellen Vergnügens willen), mit inadäquatem Partner (zum Beispiel einem Partner gleichen Geschlechts) und in widernatürlicher Weise (zum Beispiel mit Oral- oder Analverkehr) sexuellen Kontakt zu haben. Alle drei Kriterien sind bei gleichgeschlechtlicher Liebe gegeben. 

Über viele Jahrhunderte zogen Kirche und europäisch geprägte Gesellschaften im Hinblick auf Verurteilung und Bestrafung von Homosexualität an einem Strang. Erst aufgrund von gesellschaftlichen Entwicklungen in den 1960er Jahren (Antibaby-Pille und sexuelle Revolution) gehen die Entwicklungslinien auseinander.
Noch bis 1968 galt in der religionsfeindlichen DDR der  gleichsam thomistisch formulierte §175 in der Fassung des Reichsgesetzbuches von 1871:
„Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“
Ab 1965 gehen in der BRD aufgrund des beginnenden Wertewandels die Verurteilungen von Männern, weil sie mit anderen Männern Unzucht getrieben haben, zurück, obwohl der §175 erst im September 1969 reformiert wird.
1964:   2907 Fälle      
1967:   1783 Fälle      
1969:     894 Fälle
Gesellschaftlich ist bezüglich Homosexualität oder – in modernerer Terminologie ­- LBGT (Lesbian, Gay, Bisexual und Transgender) ein enormer Wandel zu verzeichnen, wohingegen die Katholische Kirche bis zum Pontifikat von Franziskus starr und unnachgiebig an der traditionellen Morallehre festgehalten hat. Im vorliegenden Teil I meines Blogbeitrags skizziere ich entlang des geschichtlichen Verlaufs die Positionierung der Katholischen Kirche zur Homosexualität, während es in Teil II dann um aktuelle Entwicklungen gehen wird. 


 1. Was ist Sodomie?


Das Wort „Homosexualität“ wurde von dem Schriftsteller Karl Maria Kertbeny (1824–1882) im Jahr 1868 geprägt, der griech. ὁμός homόs „gleich“ und lat. sexus „Geschlecht“ zusammensetzte. Das Kompositum ist insofern uneindeutig als homo im Lateinischen „Mann“ (aber auch „Mensch“) und nicht - wie im Griechischen - „gleich“ bedeutet. Zudem wird sexuell häufig nicht in der Bedeutung von „Sexus, Geschlecht“, sondern im Sinn von „sexuellem Handeln“ aufgefasst. Dass es für Homosexualität zuvor kein gleichbedeutendes Wort gab, deutet auf einen gesellschaftlichen Wandlungsprozess hin.

Vorläufer des Wortes „Homosexualität“ war der Begriff der „Sodomie“, dessen Konnotation der bereits in der Einleitung zitierte §175 des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871 zum Teil wiederspiegelt - immerhin galt dieser auf bundesrepublikanischem Boden bis zum 1. September 1939:
„Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“
Während mit Sodomie im christlichen Mittelalter und der frühen Neuzeit eine Reihe von sexuellen Verhaltensweisen bezeichnet wurden, die, da sie nicht der Fortpflanzung dienten, lehramtlich als widernatürlich bzw. pervers eingestuft wurden, hat sich mittlerweile die Begriffsbedeutung auf „sexuelle Handlungen mit Tieren“ verengt.

Die Bezeichnung „Sodomie“ leitet sich ab von der alttestamentlichen Erzählung von der Vernichtung Sodoms und Gomorras im Buch Genesis (1 Mose 19). Abrahams Neffe Lot redete zwei Engeln, die am Abend in Sodom angekommen waren, eindringlich zu, doch bei ihm zu übernachten. „Sie waren noch nicht schlafen gegangen, da umstellten die Einwohner der Stadt das Haus, die Männer von Sodom, Jung und Alt, alles Volk von weit und breit. Sie riefen nach Lot und fragten ihn: Wo sind die Männer, die heute Abend zu dir gekommen sind? Heraus mit ihnen, wir wollen mit ihnen verkehren.“ (1. Mose 19.4-5) Die Bibelübersetzung von Martin Luther wird an dieser Stelle deutlicher: „Führe sie heraus zu uns, dass wir uns über sie hermachen.“ Lot reagierte mit einem ungeheuerlichen Angebot: „Ach, liebe Brüder, tut nicht so übel! Siehe, ich habe zwei Töchter, die wissen noch von keinem Manne; die will ich herausgeben unter euch und tut mit ihnen, was euch gefällt; aber diesen Männern tut nichts, denn darum sind sie unter den Schatten meines Dachs gekommen.“ (1. Mose 19.7-8)
Im Zentrum des Textes steht die Thematik der sexuellen Gewalt. Die meisten Bibelwissenschaftler sehen als die Ursache des Untergangs der beiden Städte nicht gleichgeschlechtliche Sexualität. (Vgl. Scholz 2015)
Eine Lesart der Erzählung findet sich in dem zwischen 50 und 120 n.Chr. entstandenen neutestamentlichen  „Brief des Judas“. In der Mahnrede wird Gott der Herr als derjenige vor Augen geführt, der die Gottlosen vernichtet. „Sodom und Gomorra und ihre Nachbarstädte sind ein Beispiel: In ähnlicher Weise wie jene trieben sie Unzucht und wollten mit Wesen anderer Art verkehren; daher werden sie mit ewigem Feuer bestraft.“ (Jud 7)

Wie sich die Sodom-Thematik in der Zeit der Kirchenväter widerspiegelte sei anhand von vier Beispielen exemplifiziert.

„Nun hat aber die Natur es nicht einmal den geilsten Tieren gestattet, durch den Verdauungsgang zu begatten. … Deshalb ist es für uns ohne jeden Zweifel klar, daß man die Unzucht mit Männern und die unfruchtbaren Begattungen und die Päderastie und die von Natur unmöglichen Verbindungen der Androgynen vermeiden muß, gehorsam der Natur die selbst solches durch den Bau der Glieder verbietet, indem sie dem männlichen Geschlecht die Manneskraft verliehen hat, nicht daß es den Samen in sich aufnehme, sondern daß es ihn von sich ergieße.“
Clemens von Alexandrien († vor 215/16)

„Solltest du … lächeln, wenn du von Höllenstrafen hörst und an jenes Feuer nicht glauben, so denk an Sodoma! … Weil viele sich um bloße Worte nicht kümmern, darum hat ihnen Gott durch Taten ein Bild der Hölle in einer ganz eigenen Art vor Augen geführt. Jener Regen war ein Widerspruch in sich selbst (Feuer und Regen), wie auch der Geschlechtsverkehr der Sodomiten ein Widerspruch gegen die Natur war. Jener Regen überschwemmte das Land wie die Gier ihre Seelen. Er hatte die gegenteilige Wirkung von einem gewöhnlichen Regen; er regte den Schoß der Erde nicht nur nicht an, Früchte hervorzubringen, sondern machte sie unbrauchbar zur Aufnahme von Samen. So war auch der Geschlechtsverkehr der Männer von Sodoma: er machte den Körper noch unbrauchbarer. Was gibt es nur Fluchwürdigeres als eine solche männliche Hure, was Niederträchtigeres?“
Chrysostomus († 407) 

Es „sind auch Verbrechen gegen die Natur wie die der Sodomiten immer und überall verabscheuungswürdig und strafbar. Wenn auch alle Völker solche Sünden begingen, alle würden doch gleicher Sündenschuld anheimfallen infolge des göttlichen Gesetzes, das die Menschen nicht zu solchem Verkehre geschaffen hat. Es wird ja auch die Gemeinschaft, die uns mit Gott verknüpfen soll, verletzt, wenn eben die Natur, die er geschaffen, durch verkehrte Begierde befleckt wird.“
Augustinus (354 - 430) 

"Der Herr hatte beschlossen, Sodom für die Verbrechen des Fleisches zu bestrafen. Er wählte als Form der Strafe einen Feuer- und Schwefelregen. Damit betonte er die Schändlichkeit jenes Verbrechens – denn Schwefel stinkt, und Feuer brennt. Es war angemessen, dass Sodomiten, die vor perversen Begierden, die aus dem Fleisch wie Gestank hervorgehen, durch Feuer und Schwefel verdorben werden. Sie sollten sich durch diese Strafe des Übels bewußt werden, das sie – getrieben von entarteten Begierden –
begangen hatten."
Papst Gregor der Große († 604) in seinem Werk 'Moralia in Job'


Aus dem „Brief des Judas“ und den vier Aussagen der Kirchenväter lassen sich folgende Aspekte sodomitischen Fehlverhaltens entnehmen:
-     Verkehr mit Wesen anderer Art
-     Missbrauch von Körperzonen und –funktionen entgegen der göttlichen Naturordnung
-     Abkehr von Gott, wenn dessen natürliche Ordnung durch verkehrte Begierde befleckt wird
-     Entartete und perverse Begierden

Das Delikt, mit Wesen anderer Art zu verkehren, wurde zu späterer Zeit kirchenpolitisch genutzt, indem man dieses nicht auf Engel und Tiere beschränkte. So wurde auf dem Konzil von Arles 1275 dekretiert, dass als Sodomiten auch alle diejenigen anzusehen seien, "die sich im unbesonnenen Übermut vornehmen, mit einer Jüdin, einer Sarazenin oder einem wilden Tier zu verkehren oder sonst etwas gegen die Natur gerichtetes" tun. (Grenzmann 2009)

Nach dem Lexikon der Christlichen Moral (Karl Hörmann) von 1969 wird nicht nur die homosexuelle Betätigung als Sodomie bezeichnet. „In einem gewissen Sinn nennt man Sodomie (sodomia imperfecta) auch den widernatürlichen Geschlechtsverkehr mit einer Person des andern Geschlechts, nämlich an einer von der Natur dazu nicht bestimmten Körperstelle (in vase indebito).“ Damit wird noch im späten 20. Jahrhundert am Kern des  Sodomiebegriffes festgehalten: Legtim ist Sexualität nur dann, wenn sie auf die Fortpflanzung ausgerichtet ist. Wechselseitige Masturbation, Oral- oder Analverkehr sowie Coitus interruptus - auch innerhalb einer ehelichen Beziehung - sind als widernatürlich einzustufen und somit Sodomie. 


2. Sodomie in der Epoche der Scholastik


2.1 Petrus Damiani


Mit Gregor VII. bestieg im Jahr 1073 ein erfahrener Kirchenmann den Stuhl Petri, der als unbeugsamer Reformer das Ziel verfolgte, die Kirche moralisch zu erneuern und ihre Macht zu vergrößern. Schon viele Jahre zuvor hatte er sich mit dem Benediktinerprior Petrus Damiani (1006/07 – 1072) zusammengetan, der „in seiner Korrespondenz mit dem Kaiser des Heiligen Römischen Reiches, Heinrich III., und den Päpsten scharf die Ausschweifungen des Klerus sowie die Nichteinhaltung des Zölibats (kritisierte).“ (Ökumenisches Heiligenlexikon)

Damiani veröffentlichte im Jahr 1049 eine Papst Leo IX. gewidmete Denkschrift, den Liber Gomorrhianus – das Buch Gomorra. In dieser Schrift skandalisierte er das „höchst säuische Leben“ mancher Kleriker und forderte schwere Strafen für das sodomitische Laster. Erstmalig taucht die Vokabel Sodomie als Substantiv auf, die Petrus bewusst äquivalent zur Blasphemie setzt. „Wenn Blasphemie die schlimmste Sünde ist, weiß ich nicht, auf welche Weise Sodomie besser sein sollte.“ (Zitiert nach Reck 2008)
Inhaltlich fasst Damiani „Sodomie“ als Generalbegriff für jegliche sexuellen Handlungen zwischen Männern und verurteilt diese als schwerste Sünde. Diese moralische Einstufung aus dem 11. Jahrhundert perpetuiert der Katechismus der katholischen Kirche von 1997, indem er daran erinnert, dass die Sodomie zu den „himmelschreienden Sünden“ zählt. (KKK 1867)

Papst Leo IX. antwortete Petrus Damiani fünf Jahre später brieflich
„dass Unserem Urteil alles gefallen hat, was diese Schrift (der Liber Gomorrhianus) enthält. … Da Wir aber recht milde verfahren, wollen Wir und gebieten auch …, dass diejenigen, die entweder mit den eigenen Händen oder untereinander den Samen zum Ausstoß brachten, oder auch zwischen den Schenkeln ausströmen ließen …, wenn sie die Lust gezügelt und durch eine angemessene Buße die schändlichen Taten gesühnt haben, zu denselben Stufen zugelassen werden, auf denen sie … gewesen waren. Den anderen soll die Hoffnung auf Wiedererlangung ihrer Stellung genommen sein, die … - was schauderhaft zu sagen und zu hören ist – sich auf die Rücken anderer geschoben haben.“ (DH 687/88)

Denzinger weist darauf hin, dass hier ein für die damalige Zeit äußerst seltenes Dokument vorliegt, in dem sich das kirchliche Lehramt zu geschlechtlichen Verirrungen äußert.


2.2 Thomas von Aquin

Im 13. Jahrhundert legt Thomas von Aquin im Rahmen des zweiten Teils seines Hauptwerkes „Summa theologica“ (Summe der Theologie) seine Morallehre vor. Thomas benennt vier Kardinaltugenden, an denen alle anderen Tugenden befestigt sind wie die Tür in der Angel, nämlich prudentia (Klugheit), iustitia (Gerechtigkeit), fortitudo (Tapferkeit) und temperantia (Mäßigung).
Mäßigkeit“ bezeichnet die „besondere Tugend, kraft deren nämlich der Mensch, das Begehren nach dem zügelt, was im höchsten Grade den Menschen anlockt.“ (Thomas 1) Nach Thomas ist die Unmäßigkeit das abscheulichste menschliche Laster. Jene Laster aber, „welche die Verhältnisse oder das Maß der menschlichen Natur übersteigen, sind abscheulicher.“ (Thomas 2)  Als Beispiele nennt er das Essen von Menschenfleisch, die unnatürliche Unzucht mit Tieren und mit Personen gleichen Geschlechtes.


Die Sünde gegen die Natur ist für Thomas eine der sechs Arten von Wollust (Einfache Unzucht, Ehebruch, Blutschande, Verführung, Entführung und die Sünde gegen die Natur).

„Wollust (lat. Voluptas 'Lust, Genuss, Vergnügen' oder Libido 'Begehren, Begierde' ) ist das mit Willen betriebene Handeln zur sexuellen Steigerung der Lust. Gegenbegriffe sind Keuschheit oder Askese.“ (Anthrowiki: Wollust)

Die Wollust „richtet sich in erster Linie und im eigentlichen Sinne auf geschlechtliche Vergnügen, welche den Geist des Menschen im höchsten Grade von Anderem abziehen und somit zerstreuen und auslösen.“ (Thomas 3)

Unter den Sünden der Wollust ist die Sünde wider die Natur die schwerste, denn der Mensch überschreitet hier eine Grenze, die die Natur hinsichlich des menschlichen Umgangs mit der Geschlechtlichkeit selbst gezogen hat. Thomas sieht hier „eine Beleidigung, die man unmittelbar Gott zufügt als dem Urheber der natürlichen Ordnung. Deshalb sagt Augustin: <Schandtaten gegen die Natur müssen überall und immer bestraft werden, wie z. B. die Sünden der Sodomiten.> (Thomas 4)
Die Konvention, widernatürliches Sexualverhalten als gegen Gott selbst gerichtet anzusehen, wirkte sich auf die Rechtsprechung der  kirchlichen Gerichtshöfe des Mittelalters so aus, dass Sünden 'gegen die Natur' wesentlich härter bestraft wurden als Sünden 'gemäß der Natur'. "Auf Vergewaltigung stand Buße bis zu einem Jahr, auf Ehebruch bis zu sieben Jahren. Masturbation und unbeabsichtigter Orgasmus im Schlaf wurden mit weniger harten Bußen belegt. Homosexuelles Verhalten und sexueller Kontakt mit Tieren konnten demgegenüber mit Bußen von 22 Jahren bis lebenslänglich geahndet werden.“
(Haeberle 2, 2003)


Wie bereits gesagt, besteht für Thomas die Natur des geschlechtlichen Aktes darin, dass dieser „zum Ziele hat die Zeugung und somit die Fortpflanzung der menschlichen Natur.“ (Thomas 5)  
Menschliches Sexualverhalten, das gegen diese postulierte Naturordnung verstößt, unterteilt er in vier Kategorien: „Masturbation, dem Verkehr mit einem ‚Wesen einer anderen Art’, dem Verkehr mit einer Person, die nicht das geforderte Geschlecht besitzt, und dem unnatürlichen Vollzug des Beischlafs, etwa durch die Benutzung ungehöriger Instrumente oder auf andere ‚monströse und bestialische Weisen’. Am schwersten wiegt dabei die Unzucht mit einem Tier, am geringsten die ‚Unreinheit, die einer mit sich allein begeht.“ (Wikipeda: Sodomiterverfolgung)

Springt man aus dem 13. Jahrhundert in die Jetzt-Zeit, so lässt sich anhand der Enzyklika „Humanae Vitae“ Pauls VI. aus dem Jahr 1968, die heftigste Kontroversen auslöste, zeigen, dass die katholische Morallehre nach wie vor auf der Lehre des Aquinaten aufruht.

„Ein Akt gegenseitiger Liebe widerspricht dem göttlichen Plan, nach dem die Ehe entworfen ist, und dem Willen des ersten Urhebers menschlichen Lebens, wenn er der vom Schöpfergott in ihn nach besonderen Gesetzen hineingelegten Eignung, zur Weckung neuen Lebens beizutragen, abträglich ist.“ (Nr. 13)
Was sich allein verändert hat, ist die Zunahme an Optionen, wider die Natur zu sündigen und die natürliche Weise des geschlechtlichen Zusammenlebens nicht ein(zu)halten.“  (Thomas 5)

Die unerlaubten Handlungsweisen werden in Artikel 14 benannt:
-      „Der direkte Abbruch einer begonnenen Zeugung“ (Coitus interruptus)
-      „Die direkte Abtreibung - auch wenn zu Heilzwecken vorgenommen“
-      „Sterilisierung des Mannes oder der Frau“
-      Jede Handlung ist verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs   des ehelichen Aktes … darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel“ (Kontrazeption)

So lautet denn das abschließende Verdikt von Paul VI.:  Es ist „niemals erlaubt - auch aus noch so ernsten Gründen nicht -, Böses zu tun um eines guten Zweckes willen: das heißt etwas zu wollen, was seiner Natur nach die sittliche Ordnung verletzt und deshalb als des Menschen unwürdig gelten muß; das gilt auch, wenn dies mit der Absicht geschieht, das Wohl des einzelnen, der Familie oder der menschlichen Gesellschaft zu schützen oder zu fördern.“ (Nr. 14) 


3.    Die lehramtliche Beurteilung der Homosexualität in der Gegenwart

3.1  Persona Humana 1975

Im Jahr 1975 veröffentlichte die Kongregation für die Glaubenslehre unter ihrem Präfekten Franjo Seper „Persona humana“, eine Erklärung zu einigen Fragen der Sexualethik. Artikel 8 befasst sich mit „Seelsorge und Homosexualität“.

Ausgangspunkt der lehramtlichen Positionierung ist die Unterscheidung von Homosexuellen, deren Neigung auf psychosozialen Ursachen beruht und die „eine Übergangserscheinung darstellt oder wenigstens nicht unheilbar ist“ und Homosexuellen, deren anormale – Vokabular des Textes - Ausrichtung als feststehend anzusehen ist.
Zurückgewiesen wird hinsichtlich originär homosexueller Personen die Ansicht, „dass ihre Neigung derart natürlich ist, dass sie für sie als Rechtfertigungsgrund für ihre homosexuellen Beziehungen in einer eheähnlichen aufrichtigen Lebens- und Liebesgemeinschaft angesehen werden muss.“
Die in der Erklärung vorgenommene Beurteilung von Homosexualität ist rigide und apodiktisch:
„Nach der objektiven sittlichen Ordnung sind die homosexuellen Beziehungen Handlungen, die ihrer wesentlichen und unerlässlichen Regelung beraubt sind. Sie werden in der Heiligen Schrift als schwere Verirrungen verurteilt und als die traurige Folge einer Zurückweisung Gottes dargestellt.“
Als Beleg wird eine Stelle von Paulus’ Römerbrief angeführt: „Sie vertauschten die Wahrheit Gottes mit der Lüge, sie beteten das Geschöpf an und verehrten es anstelle des Schöpfers – gepriesen ist er in Ewigkeit. Amen. Darum lieferte Gott sie entehrenden Leidenschaften aus: ihre Frauen vertauschten den natürlichen Verkehr mit dem widernatürlichen; ebenso gaben die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in Begierde zueinander; Männer trieben mit Männern Unzucht und erhielten den gebührenden Lohn für ihre Verirrung.“ (Röm 1.23-27)

Die Bibelstelle spricht von den Folgen von Götzendienst, die darin bestehen, dass offensichtlich heterosexuelle Frauen und Männer "widernatürliche" sexuelle Praktiken ausüben. Vermutlich war Homosexualität als Ausdrucksform gleichgeschlechtlicher Liebe für Paulus gar keine Denk-  und Vorstellungskategorie. Es ist davon auszugehen, dass er Homosexualität in einer Form vor Augen hatte, wie sie in der  heidnischen Welt - nämlich im antiken Helllas und Rom - in asymmetrischen Abhängigkeitsverhältnissen stattfand. Ein Junge ab 12 Jahren oder ein junger Mann hatte sich einem älteren Mann als Geschlechtspartner zur Verfügung zu stellen. Das konnte in Griechenland ein Lehrer-Schülerverhältnis sein, während in Rom für den unterlegenen Part Sklaven herhalten mussten. (vgl. Scholz 2012)

Meines Erachtens geht die Argumentation der Erklärung an der zu behandelnden Problematik vorbei.

3.2  Der Katechismus der katholischen Kirche 1993

Homosexualität ist im Katechismus den Verstößen gegen die Keuschheit zugeordnet. Beziehungsform, Vorkommen und Ursache von Homosexualität werden empirisch angemessen beschrieben. Indem von sexueller Veranlagung gesprochen wird, unterbleibt jegliche Schuldzuweisung. Allerdings wird postuliert, „dass die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind“ (Nr.2357), und es wird daraus abgeleitet, dass Betroffene darauf zu verzichten haben, ihre Sexualität zu leben. Sie werden aufgefordert, „wenn sie Christen sind, die Schwierigkeiten, die ihnen aus ihrer Veranlagung erwachsen können, mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen.“  (Nr. 2358) Diese Aussage ist schlüssig, wenn sie sich auf gesellschaftliche Anfeindungen gegen Homosexuelle bezieht, wird aber zur menschenfeindlichen ideologischen Überhöhung, wenn sie als Bewältigungsmodus von unnötiger Selbstkasteiung anempfohlen wird.

3.3  Kongregation für die Glaubenslehre 2003: Erwägung zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen

"Die Ehe ... wurde vom Schöpfer mit einer eigenen Natur sowie eigenen Wesenseigenschaften und Zielen begründet. Keine Ideologie kann dem menschlichen Geist die Gewissheit nehmen, dass es eine Ehe nur zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts gibt, die durch die gegenseitige personale Hingabe, die ihnen eigen und ausschließlich ist, nach der Gemeinschaft ihrer Personen streben."
Was hier über die Ehe gesagt wird, ließe sich auf gleichgeschlechtliche Liebe, die auf Dauer angelegt ist, übertragen. Allerdings fügt Joseph Ratzinger im folgenden Satz das katholische Konstituens, dass die zwei Personen mit Gott an der Erzeugung neuen Lebens mitwirken, hinzu.

Die Ehe und die gleichgeschlechtliche Lebensbeziehung vergleichend formuliert Ratzinger: "Die Ehe ist heilig, während die homosexuellen Beziehungen gegen das natürliche Sittengesetz verstoßen. Denn bei den homosexuellen Handlungen bleibt die Weitergabe des Lebens beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen.“
Die zugespitzte Schwarz-Weiß-Polarisierung ist für mich ein Indiz dafür, dass sich der Präfekt der Glaubenskongregation vom gegenläufigen Zeitgeistdenken herausgefordert sieht und er deshalb um so dezidierter die traditionelle katholische Position vertritt.

Während der Katechismus von 1993 noch von Homosexualität als nicht selbst gewählter Veranlagung spricht, fällt Kardinal Ratzinger zehn Jahre später auf den Anomaliebegriff von 1975 zurück. Nach seiner Auffassung kann man aus dem Urteil der Heiligen Schrift nicht ableiten, „dass alle, die an dieser Anomalie leiden, persönlich dafür verantwortlich sind, bezeugt aber, dass die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind.“ Die Konsequenz bleibt dieselbe: „Homosexuelle Praktiken gehören zu den Sünden, die schwer gegen die Keuschheit verstoßen.“ (Nr. 4)

Die zunehmende Fragwürdigkeit der katholischen Morallehre wird insbesondere deutlch, wenn sich Joseph Ratzinger auf gesellschaftliches Terrain begibt.
„Die Gesellschaft verdankt ihren Fortbestand der Familie, die in der Ehe gründet. Die unvermeidliche Folge der rechtlichen Anerkennung der homosexuellen Lebensgemeinschaften ist, dass man die Ehe neu definiert und zu einer Institution macht, die in ihrer gesetzlich anerkannten Form die wesentliche Beziehung zu den Faktoren verliert, die mit der Heterosexualität verbunden sind, wie zum Beispiel die Aufgabe der Fortpflanzung und der Erziehung.“
Abgesehen davon, dass heutzutage viele Kinder außerhalb eines Ehekontextes aufwachsen, ist die Behauptung, dass durch eine Erweiterung des Ehebegriffes der traditionellen Ehe irgendetwas verloren ginge, schlichtweg nicht nachvollziehbar. Zur Aufgabe der Erziehung sei angemerkt, dass diese schon immer ein zeit- und kulturabhängiges Phänomen war und zum Beispiel kollektivistisch organisiert sein kann, indem das ganze Dorf für die Erziehung der Kinder zuständig ist.

Die bis heute geltende Lehrauffassung hinsichtlich homosexueller Beziehungen wurde vom Präfekten der Glaubenskongregation im Juni 2003 veröffentlicht. Keine zwei Jahre später wurde Joseph Ratzinger vom Kardinalskollegium zum Papst gewählt.




Quellen


Augustinus

Chrysostomus

Clemens von Alexandrien

DH Denzinger, Heinrich: Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen, Hg. Peter Hünermann. Freiburg 2010

Gregor der Große

Grenzmann, Ludger et al: Wechselseitige Wahrnehmung der Religionen im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit: I. Konzeptionelle Grundfragen und Fallstudien. 2009, S. 260

Haeberle 1, 2003

Haeberle 2, 2003

Hörmann 1969: Sodomie

KKK Katechismus der Katholischen Kirche


Kongregation für die Glaubenslehre 1975 Persona humanaErklärung zu einigen Fragen der Sexualethik

Kongregation für die Glaubenslehre 2003 Erwägung zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen

Ökumenisches Heiligenlexikon: Gregor VII.

Paul VI. 1968  Humanae vitae

Reck,, Norbert. 2008  Von Sodom zur Sodomie ..

Scholz, Stefan. 2012  Homosexualität (NT)

Scholz, Stefan. 2015  Ist Homosexualität unbiblisch?

Thomas 1

Thomas 2

Thomas 3

Thomas 4

Thomas 5